Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Bei Unterstützungsleistungen auf der Grundlage von non-belligerency bleibt der Umfang von Waffenlieferungen,9 aber auch die Frage, ob es sich dabei um „offensive“ oder „defensive“ Waffen handelt, rechtlich unerheblich.10 Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.11Falls ihr euch übrigens gefragt habt, woran man erkennt, dass ein Staat das Gewaltverbot verletzt hat:
Entscheidend ist, dass die Verletzung des Gewaltverbots durch die Organe der Vereinten Nationen (als System der kollektiven Sicherheit) autoritativ festgestellt wird – idealerweise durch den VN-Sicherheitsrat oder im Wege des Residualverfahrens durch die VN-Generalversammlung(Danke, Detlef)