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Was viele Bundesbürger gar nicht wissen: Seit zwanzig Jahren gilt in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch. Danach können Straftäter für Kriegsverbrechen vor einem deutschen Gericht angeklagt werden. Und zwar auch dann, wenn die Taten gar nicht in Deutschland begangen wurden und keine Deutschen beteiligt waren.Gerhard Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger probieren das jetzt mal aus.
Mir fielen da ja direkt noch ein paar Kandidaten ein. Schade, dass die Staatsanwaltschaft das bei westlichen Politikern natürlich sofort einstellen würde.