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Die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA ist rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.Geht sogar noch weiter.
Die vom Bundeskriminalamt (BKA) bislang praktizierte anlasslose und massenhafte Fluggastüberwachung ist mit dem EU-Recht und den darin verbrieften Grundrechten nicht vereinbar.Wenn ich das richtig verstehe heißt das, dass sie es auch nicht mal eben durch eine Gesetzesänderung retten können.
Update: Keine Sorge, muss man auch nicht. Die EU hat ein Abkommen mit den USA, dass die Zugriff auf alle Flugaden haben. Machen die halt die Rasterfahndung und benachrichtigen dann das BKA, und das BKA kann dann sagen, das sei ein Hinweis eines befreundeten Geheimdienstes gewesen. Damit können alle gut leben.