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Gysi kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an - "es geht hier um Grundfragen". In seinem Plädoyer hatte er gefordert: "Sie sollten den Mut haben, ihn freizusprechen." Der Angeklagte habe gestört, "weil er Angst hat". Die Wut von Autofahrern, die von verursachten Staus betroffen sind, könne er verstehen, so Gysi. Im Kern sei es eine Spontandemonstration. Das Versammlungsrecht habe "Vorrang vor dem Recht, sich mit dem Auto irgendwo hinzubewegen". Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht - "Dasitzen ist keine Gewalt".Das haben die am Amtsgericht bestimmt nicht alle Tage. :-)