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Zwei Typen hatten in Braunschweig eine Straßenbahn genommen und waren nächtens damit herumgefahren, hatten sogar Fahrgäste befördert.
Die Staatsanwaltschaft hat sich das jetzt lang und sorgfältig angeguckt und wird keine Anklage erheben.
Es ist kein Diebstahl und kein Einbruch, weil das Depot keine Schranke hatte und die Bahn nicht verschlossen war. Es ist auch kein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, weil sie das nachts gemacht haben. Außerdem braucht man für das Fahren einer solchen Bahn auch keine Genehmigung, d.h. es ist auch nicht Fahren ohne Führerschein. Bleibt noch Landfriedensbruch, aber dafür sehen die nicht genug öffentliches Interesse an einer Verfolgung. Kam ja niemand zu Schaden und sie haben ja sogar Leute befördert.
Sie könnten jetzt noch, festhalten, wegen "unberechtigter Personenbeförderung" vorgehen, was aber nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Immerhin aber bis zu 20.000€ Strafe.