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Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der DDR ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, die bis 1970 sukzessive ausgeweitet wurde: Neben den Pocken wurde unter anderem gegen Tuberkulose (1953), Kinderlähmung (1961), Diphtherie (1961), Wundstarrkrampf (1961) und Keuchhusten (1964, dann in Form des DTP-Impfstoffes) verpflichtend geimpft, ab 1970 war auch die Impfung gegen Masern gesetzlich vorgesehen.Ja gut, die DDR war ja auch ein fieses Unrechtsregime!!1! Wie war denn das im Westen?
In der Bundesrepublik gab es von 1946 bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und Scharlach,[2] zudem bestand in den Jahren 1949 bis Ende 1975 eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken. [...] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings schon 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. [...] Rechtsgrundlage für die Impfpflicht ist seit 2001 § 20 Abs. 6 und Abs. 7 Infektionsschutzgesetz, der die Einführung der Impfpflicht über eine einfache Rechtsverordnung vorsiehtMit anderen Worten: Nicht nur ist das nicht demokratiegefährdend, es ist sogar grundgesetzkonform. So konform gar, dass es bloß einer einfachen Rechtsverordnung bedarf.
Wartet, geht noch weiter!
Am 11. April 2019 beschloss das Land Brandenburg als erstes Bundesland die Einführung der Masern-Impfpflicht für Kinder nach § 20 Abs. 7 IfSG.[13][14] Am 14. November 2019 wurde die Einführung einer bundesweiten Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen durch eine entsprechende Änderung von § 20 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag beschlossen (Masernschutzgesetz).Nicht nur ist es konform, wir haben aktuell eine Impfpflicht!
Man kann sicher aus diversen Gründen gegen die Impfpflicht sein. Aber dann zieht euch bitte ein paar nicht direkt beim ersten Betrachten zerfallende Argumente dafür aus dem Arsch.