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Oh, warte. Verguckt. Gegen Geldwäschebekämpfung.
Die Ergänzung des Paragrafen 44 des Geldwäsche-Gesetzes führe zu einer „wesentlichen Erschwernis unserer Arbeit“. Falls die Novelle so komme, dürften die Experten zahlreiche Fälle mutmaßlicher Geldwäsche gar nicht mehr melden.Gutes Timing. Gerade noch durch den Bundesrat gekriegt, bevor wir aus der EM ausgeschieden sind. (Danke, Stefan)Vor allem nicht jene, bei denen zur Verschleierung von Einkünften aus kriminellen Quellen, großer Summen bar gezahlt werden, etwa zur Gründung von Firmen, zur Eintragung von Grundschulden bei Immobilien oder beim Gewähren von Darlehen.