Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Voraussetzung:
Nun heißt es vom EuGH, dass nationale Behörde reagieren dürfen, wenn dabei die "Zusammenarbeit und Kohärenz" beachtet werden. Die federführende Behörde muss reagieren, wenn eine andere Aufsichtsbehörde dies verlangt.Das könnte der Startschuss für einen epischen Aderlass sein. Wenn die Franzosen das hören, dass sie sich an Facebook ihren Haushalt gesundstoßen können...! Au weia!