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bezüglich dem Fall eines "autonomen Killer-Roboters" stellt sich mir die Frage, wie genau man autonome Killer-Roboter von intelligenten Minen abgrenzen will bzw. ob diese nicht bereits aufgrund der Ächtung von Landminen völkerrechtswidrig sind.Es ist ja schon lange nicht mehr so daß Minen einfach nur daliegende Sprengkörper sind, die darauf warten daß einer auf den Zünder tritt.
Moderne Minen registrieren z.B. über Fühler Vibrationen im Boden oder Wärmesignaturen und betreiben dabei durchaus auch sowas wie rudimentäre Freund-Feind-Erkennung. Darüber hinaus liegen sie auch nicht einfach nur rum und explodieren, sodnern können sich z.B. auf ein Zielobjekt zubewegen oder sogar mit einer kleinen Treibladung hochspringen, um z.B. ein Fahrzeug von oben (wo es meist schon konstruktionsbedingt viel schwächer geschützt ist als unten) zu attackieren. State of the Art war auch in den 80ern schon eine vorprogrammierbare maximale Lebensdauer (um das Räumen der Minen nach dem Einsatz überflüssig zu machen), verzögerte Scharfschaltung (d.H. der Minenwerfer wirft nen Minenteppich, die Dinger liegen erstmal eine halbe Stunde oder so nur rum bis der fertig ist und aktivieren sich erst dann) und Lagekontrolle (schon die "Skorpion" Minen haben sich automatisch hingestellt, um eine Hohlladung auch nach oben abzuschießen und nicht in den Boden).
Ich find das schwierig, zwischen einem rudimentären Killer-Roboter, der nur begrenzt mobil ist, und einer intelligenten Anti-Personen-Mine mit Freund-Feind-Erkennung und Kurzstreckenmobilität zu unterscheiden. Und die guten alten Selbstschußanlagen gibts dann ja auch noch...
Wie wird das denn abgegrenzt und ist das haltbar?