Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Bundesverwaltungsgericht (Az. 10 B 2.20) hat die Revision der Journalistin und Historikerin Dr. Gaby Weber gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen und wird voraussichtlich noch dieses Jahr über Grundsatzfragen des Archivrechts entscheiden. Es geht um den Zugang zu Akten, die rechtswidrig nicht dem Bundesarchiv angeboten werden, und um die exzessive Einstufung von Unterlagen als Verschlusssachen.Ich warne vor überhohten Erwartungen, die dann enttäuscht werden könnten, aber das stimmt mich doch verhalten positiv.
Wir alle sind Gaby Weber zu Dank verpflichtet für ihre unermüdliche Arbeit für den öffentlichen Zugang zu Informationen, die eigentlich nach Gesetzeslage frei zugänglich sein sollten.