Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute zu der Frage geäußert, ob der BND im Ausland einfach so Journalisten abhören darf. Der BND hatte wieder eine auffallen däml... äh neuartige Rechtsinterpretation. Er fand, die Grundrechte hießen so, weil sie im Grunde nur für uns hier gelten, also für Deutsche in Deutschland, nicht für Ausländer im Ausland.
Damit sind sie jetzt vor Gericht völlig verdient aus dem Saal gelacht worden. Klageführer war u.a. die hier schon mehrfach als mögliches Spendenziel beworbene Gesellschaft für Freiheitsrechte. Hier ist ihre Pressemitteilung dazu.
Das Urteil ist vor allem deshalb wichtig, weil es ganz klar sagt: Die Grundrechte aus dem Grundgesetz gelten auch für Ausländer im Ausland. Ich bin gespannt, was das jetzt für Wellen schlagen wird. Könnte sein, dass da gleich noch einige andere im Moment übliche Dinge gestoppt werden müssen.
Übrigens: Falls ihr euch jetzt fragt, wieso das die GFF und nicht Gaby Weber war, das ist ja schließlich genau ihr Fachgebiet: Sie erzählte mir dazu folgendes:
Ich habe 1992 genau wegen dieser Sache vor dem Verfassungsgericht geklagt, zusammen mit meinem uruguayischen Assistenten. Damals haben das Verfassungsgericht und dann der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gesagt, dass ausländische Staatsbürger nicht vom deutschen Grundgesetz geschützt sind.Wenn ich das richtig versteht, geht das neue Urteil damit sogar über eine 180°-Wendung hinaus, weil nicht nur Deutsche im Ausland geschützt werden sondern auch Ausländer im Ausland. Sehr erfreulich!
Wie üblich beim Verfassungsgericht war das Urteil zwar klar, dass die gegenwärtige Rechtspraxis so nicht geht, aber hat das nicht grundsätzlich verboten sondern nur höhere Schranken aufgestellt. Es bleibt also spannend, wie das jetzt weitergeht.
Update: Großartiger Schenkelklopfer am Rande:
BND-Präsident Bruno Kahl kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Niemand hat ein größeres Interesse daran, auf rechtlich sicherem Grunde zu handeln, als der BND selbst.
OH ACH SOOOO ist das, Herr BND-Präsident!!1! Gut, dass Sie uns das erklärt haben, diese Annahme drängte sich nicht gerade auf.