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Auch andere Betriebe, insbesondere gastronomische, konnten ihren Ertragsausfall aufgrund behördlich angeordneter Schließungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes versichern. Nennt sich vereinfacht gesagt "Seuchenklausel".Blöd nur, dass diese Seuchenklausel eine definierte *und abschließende* Liste von Krankheiten enthält, bei denen die Versicherung zahlt. Und in dieser Liste ist COVID-19 nicht enthalten, weil zu neu. Mit dem Ergebnis, dass die meisten Versicherer zunächst nicht zahlen wollten bzw es weiterhin nicht wollen unter Hinweis darauf, dass COVID-19 nicht versichert sei.
Die Allianz und andere große der Branche haben aber wohl eingelenkt und wollen nun 50% des Anspruchs zahlen... Natürlich nur, wenn der versicherte Kunde zustimmt, auf weitergehende Ansprüche zu verzichten. Und so ganz schnell geht das wohl auch nicht mit der Entschädigung, wie man so hört.