Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
zu dem letzten Leserbrief.Was es nicht alles gibt!
Wer das nicht zahlt, weil er nicht kann, wird nicht in Erzwingungshaft zum Zahlen genommen, sondern um eine Vermögensauskunft abzugeben.
Diesen Haftbefehl nennen wir "Spielzeughaftbefehl", weil ihn
- nur die zuständige Gerichtsvollzieherin kennt
- nur die zuständige Gerichtsvollzieherin vollstrecken darf und
- ich dann einfach die Vermögensauskunft unterschreiben kann und raus bin.
Und im Bundeszentralregister stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, nicht jede Haft.
Natürlich ist das nicht für alle tauglich, aber es gibt ne Menge Leute, die das bewusst einkalkulieren und einen Stapel "Schulden, die mich nicht interessieren" pflegen: https://vonunsbekommtihrnix.noblogs.org/