Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Den Staatstrojaner hatten ihnen eigentlich ihre Richter weggeschossen, aber ihr wisst ja, wie das so ist. Genau wie bei uns.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte Teile des "Sicherheitspakets" der Vorgängerregierung der Konservativen und der FPÖ erst im Dezember gekippt und den 2018 eingeführten Bundestrojaner für rechtswidrig erklärt. Nun soll die Suche nach einer Lösung zum Entschlüsseln insbesondere von Messenger-Kommunikation via WhatsApp, Signal oder Threema also weitergehen und der Staatstrojaner möglicherweise wieder eingeführt werden. Das VfGH-Urteil werde man dabei berücksichtigen, versichern beide Seiten.Die Quadratur des Kreises! Wir probieren es einfach solange nochmal, bis das Verfassungsgericht mürbe geschossen ist und entnervt zustimmt.
Aber das ist nicht alles. Unsere Nachbarn können auch innovativ sein, wenn es um "Sicherheit" geht:
"Während es die Möglichkeit einer 'akustischen Überwachung' in Wohnungen und Räumlichkeiten gibt, ist das für Personen in Fahrzeugen nicht erlaubt", heißt es in dem Plan für die Legislaturperiode. "Diese Lücke soll geschlossen werden."