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So und jetzt die Pointe:
Dabei geht es um einen sogenannten Zitierfehler, weil die rechtlichen Grundlagen der Verordnungen nach Ansicht der Juristen aus Stuttgart nicht vollständig wiedergegeben worden seien.Tja, eigentlich lernt man ordentliches Zitieren ja an der Uni, bei seiner wissenschaftlichen Arbeit. Aber der Generation Ctrl-V fehlen da natürlich die Grundlagen.