[l]Das Landgericht Stuttgart hat geurteilt, dass DSGVO-Abmahnungen mit Kostennote durch Wettbewerber gegenstandslos sind, da die DSGVO die Sanktionen abschließend regelt.
Das sind hervorragende Neuigkeiten! Endlich zieht mal einer den Stöpsel raus aus der Schlammgrube der Abmahnindustrie.