Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand des Anbietens von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten ein. Der Tatbestand erfasst ausschließlich internetbasierte Angebote in hinsichtlich Zugang und Erreichbarkeit beschränkten NetzwerkenNatürlich mal wieder aus NRW. NRW ist echt das Florida Deutschlands.
Oh und natürlich:
Ergänzt wird der Grundtatbestand durch eine Qualifikation im Falle gewerbsmäßiger Begehung. Lediglich diese Qualifikation soll Anknüpfungstat für die cyberspezifische, eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahme der Überwachung der Telekommunikationsüberwachung sein.Man muss ja schon fast dankbar sein, dass ihnen selbst aufgefallen ist, dass "Überwachung der Telekommunikationsüberwachung" (sic!) eingriffsintensiv ist.
Update: Ich würde NRW ja echt mal eine zurechnungsfähige Regierung gönnen. Nur, wo sollen die herkommen? Köln?! *schenkelklopf*
Update: Achtet auch darauf, dass das explizit für den Hackertool-Gummiparagraphen 202c gelten soll.
Update: Hier noch ein tolles Money Quote:
Die Prüfung der Ausrichtung der Plattform hat anhand des konkreten Einzelfalls zu erfolgen und ist allgemein verbindlichen Kriterien nicht zugänglich.
So eine tolle Willkür-Formulierung hat man selten. "Wir wissen nicht, wie sowas aussieht, aber wir würden das dann schon erkennen!1!!"