Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
„Die Klägerin hat auf hunderten von Seiten Indizien vorgetragen und Zeugen angeführt. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum das dem Gericht noch nicht einmal für den Verdacht einer Diskriminierung gereicht hat und es keine Zeugen angehört hat. Wenn ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender, der ganz besonders zu Transparenz und fairem Umgang mit seinen Mitarbeiter*innen verpflichtet ist, immer wieder neue, teils widersprüchliche Erklärungen für die Schlechterbezahlung der Klägerin vorbringt und dazu den Einblick in die Gehälter verweigert, stinkt das doch zum Himmel“, so Markard.Ja aber auf der anderen Seite hat die Klägerin ja bloß Indizien vorgebracht. Das reicht natürlich nicht. Wenn die ihre Vorwürfe nicht beweisen kann, dann kann so ein Gericht ja nichts machen, nicht wahr? Und die Beweise konnte sie nicht bringen, weil das ZDF ihr die Daten verweigert hat. Denn sie war keine Festangestellte — sondern:
Nicht durchsetzen konnte sich die Klägerin auch mit ihrer Statusklage. Das ZDF darf sie damit weiterhin als arbeitnehmerähnliche Person (sogenannte „Fest-Freie“) führen, obwohl sie eng in den Redaktionsbetrieb des ZDF eingebunden ist.Das Gericht hat völlig Recht. Das ist keine Geschlechterbenachteiligung. Das ist Ausbeutung von Wehrlosen in Notlagen. Und das hat in Deutschland Tradition, da tut kein Gericht was gegen.