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Das Parlament hat die Befugnisse des Zollkriminalamts und der Zollfahndungsämter deutlich ausgeweitet und etwa auf die Quellen-TKÜ erstreckt.Wieso zum Teufel braucht denn bitte der Zoll Staatstrojaner, fragt ihr euch jetzt vielleicht? Na das ist wie in der Privatwirtschaft. Man trifft sich beim Golfen. In der Wirtschaft fragt dann der eine Boss den anderen: Habt ihr schon ein verteiltes Echtzeit-SIEM in eurer KI-Blockchain in der Cloud? Bei Behörden fragt der eine Boss den anderen: Habt ihr schon Staatstrojaner-Befugnis?
Ich finde ja beschämend, dass bei uns wegen Geldmangel die Wände in den Schulen schimmeln, aber für den Kauf von Staatstrojanern haben sie Budget.
Es waren natürlich wieder mal die Stimmen der großen Koalition. Nur falls irgendjemand mit dem Gedanken spielte, irgendjemandem von denen nochmal ins Parlament zu helfen mit seiner Stimme.
Wofür braucht denn der Zoll Staatstrojaner? Die Begründung ist doch sicher abendteuerlich! Oh ja und wie:
Laut Paragraf 72 des Entwurfs dürfen die Zollfahnder künftig im Kampf gegen den Terrorismus und den illegalen Handel mit Kriegswaffen, Rüstungsmaterial einschließlich darauf bezogener Herstellungsausrüstung und Technologie schon in Verdachtsfällen heimlich "dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegende Sendungen öffnen und einsehen sowie die dem Fernmeldegeheimnis unterliegende Telekommunikation überwachen und aufzeichnen".Terrorismus!!! Der Zoll bekämpft jetzt Terrorismus!!
Hey, *Golfschläger raushol*, bekämpft ihr eigentlich auch schon den Terrorismus?
Und lasst uns mal nicht den Teil mit "schon in Verdachtsfällen". Da steht nichts von begründetem Verdacht.
Aber aber aber warte Fefe, das Verfassungsgericht hat doch klargestellt, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, der tabu ist!
Ja klar, und dem haben sich auch voll ernsthaft Rechnug getragen und so:
Liegen "tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor", dass durch eine einschlägige Maßnahme "allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden", ist das Instrument generell unzulässig.Mit anderen Worten: Das Hacken von den Telefonen von Privatpersonen und das Kopieren von Nacktfotos ist legal, solange es nicht vorher tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme gab, dass unter den Nacktfotos nicht auch ein weiterbringender Scan eines Briefes ist oder so.
Na kein Wunder, dass sie auf Weihnachten gewartet haben mit dem Burying.