Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Was Du über die Uni Lund berichtest hatten wir vor ein paar Jahren in Bremen im Rahmen der Exzellenzinitiative (2012-2018) auch mal. Da gab es ein Maßnahmenpaket für "vorgezogene Neubesetzungen". Die Stelle eines Profs wird also neu besetzt, obwohl der Stelleninhaber noch nicht pensioniert ist. Es waren dann temporär mehr Stellen da, als im Haushalt vorgesehen. Voraussetzung war, dass die Neubesetzung eine Frau war. Da sowas natürlich nur schwer mit dem AGG vereinbar ist, wurde das auch über die schöne Formulierung "unter Vorbehalt der Mittelfreigabe" in der Stellenausschreibung gelöst. Wenn ein Mann im Berufungsverfahren vorne lag, wurden die Mittel halt nicht freigegeben.Geil! Wie die Bonzen, äh, Arbeitgeber im Klassenkampf! Kein Mittel zu schäbig, kein Trick zu ekelhaft!
Immer dran denken: Die Bonzen halten sich selbst auch immer für die Guten.
Update: Anderer Leserbrief dazu:
gibt es in Deutschland schon seit Jahren, nur auf höherer Ebene: das "Professorinnenprogramm" des BMBF stellt eine (befristete) "Anschubfinanzierung" nur bei (unbefristeter) Berufung von Frauen zur Verfügung.
Das hat vor ein paar Jahren an der Humboldt-Universität sogar die Berufungskommission verwirrt: spiegel.de, faz.net.
Update: Ein anderer Leser glaubt die Uni-Bremen-Story nicht:
die Uni Bremen-Geschichte Deines Einsenders kann allein deshalb nicht stimmen, da in der Historie der deutschen Universität noch nie eine andere Person als genau jene, die die Kommission vorher schon im Sinn hatte, auf Rang 1 der Liste gelandet ist.
Eine Situation in der "Überraschend" jemand ungewolltes (Mann oder Frau) auf Platz 1 liegt, wird schlichtweg nicht vorkommen und muss somit auch nicht durch Klauseln in der Ausschreibung gesichert werden.
Äh ... das macht es jetzt nicht besser :-)