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Eine Leistungsminderung von 30 Prozent wird weiterhin möglich sein. Gleichwohl können Jobcenter nach eigenem Ermessen auch darauf verzichten. Nach jetzigem Stand sind wiederholte Leistungskürzungen innerhalb eines Jahres oder der gesamte Wegfall der Leistungen mit dem Grundgesetz jedoch unvereinbar.
Ist mir nicht begreiflich, wieso 30% Leistungsminderung grundgesetzkonform sein soll. Hartz IV reicht schon bei voller Auszahlung nicht für ein Leben in Würde. Wenn ein Paar Schuhe kaputt geht, wirft das die Planung für das ganze Jahr über den Haufen.