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Björn "Bernd" Höcke hatte gerichtlich dagegen vorgehen wollen, dass der Verfassungsschutzpräsident öffentlich ansagt, der "Flügel" (eine Art rechts-rechts-außen-außen-Gruppierung um Höcke herum) ja "immer extremistischer" werde.
Das Verwaltungsgericht dazu:
Das Gericht begründete seine Entscheidung zum einen damit, dass der Antrag unzulässig sei, da sich der Satz von Haldenwang auf den "Flügel" und nicht auf Höcke persönlich beziehe. Zum anderen sei der Antrag auch unbegründet, denn das BfV dürfe nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz über den seit Januar als Verdachtsfall eingestuften "Flügel" in der Öffentlichkeit berichten. Die vom Bundesamt vorgelegten Auszüge aus Reden von "Flügel"-Vertretern aus jüngster Zeit rechtfertigten zudem die Äußerung, dass der "Flügel" immer extremistischer werde.Da wollte der Richter wohl wirklich sicher gehen, dass keine Schlupflöcher offenbleiben, mit denen man das doch noch irgendwie als Teilsieg deklarieren könnte.