Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Auch CSU-Vizechefin Dorothee Bär, die auch Staatsministerin für Digitalisierung ist, betonte, dass in Deutschland viel für die Games-Förderung tue. Ohne Seehofer beim Namen zu nennen, sagte Bär, das lasse man sich nicht mit "einem Satz" kaputtmachen. Das wäre so, wie wenn man "mit dem Arsch" einreiße, was man jahrelang aufgebaut habe, fügte sie hinzu.Ich musste herzlich lachen. :-)
Aber damit hier nicht zuviel gute Laune aufkommt, hole ich euch mal gleich wieder runter:
Jetzt hat die CDU ein größeres Paket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorgelegt – inklusive Vorratsdatenspeicherung.Ja wie soll man denn auch sonst den Rechtsextremismus bekämpfen, meine Herren?!
Nun, wie wäre es damit: So, wie ihr seit Jahrzehnten die Linke ohne Vorratsdatenspeicherung bekämpft kriegt.
Aber wartet, wo so viel Idiotie ist, da ist auch noch mehr!
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfenOh ja, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz! Ein Gesetz, um das uns den Rest der Welt beneidet! Lange hatten wir nicht mehr eine so dermaßen verkackte Umsetzung einer so dermaßen offensichtlich schlechten Idee! Und nicht nur verkackt! Mit Anlauf und Ansage!
Nach dem Präsidiums-Entwurf sollen zu solchen sogenannten Offizialdelikten in Zukunft auch schwere Verleumdungen und Beleidigungen gehören.Diese unfassbar schlechte Idee präsentieren Ihnen: Die CDU und die SPD. Ja. Beide.
Ein Offizialsdelikt ist ein solches, bei dem die Polizei auch ohne Anzeige bei Kenntnis des Delikts losarbeiten muss. Sowas wie Mord. Verbrechen. Wo man nicht möchte, dass die Mafia das Opfer unter Druck setzt und es dann die Anzeige zurückzieht. Das Opfer ist bei Offizialsdelikten nur Zeuge, der Kläger ist der Staat. Und das wollen sie jetzt auch bei Beleidigungen haben.
Aber warte, Fefe, die sagen doch ... schwere Beleidigungen! Nun, schwere Beleidigungen gibt es nicht. Es gibt Beleidigungen. Innerhalb der Beleidigung sind einige bereits ein Offizialsdelikt, nämlich (§194 StGH)
ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verfolgt wurdeGut, ein Zyniker könnte natürlich einfach argumentieren, dass die Groko eine Willkürherrschaft ist, und mit dem bereits stattgefundenen Bundeswehreinsatz im Inneren argumentieren, dass es auch eine Gewaltherrschaft ist. *hust*
Jedenfalls, so wie ich den Vorschlag verstehe: In Zukunft muss die Staatsanwaltschaft jeden zweiten Trump-Tweet verfolgen.
Wobei es da nochmal einen Unterschied gibt. Beleidigungen gegen Nazi-Opfer werden nicht verfolgt, wenn der Beleidigte der Verfolgung widerspricht.