Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ein Kläger hatte an den Bundesfinanzhof eine Begründung fristgemäß versandt, versäumte die Frist aber dennoch, da die Datei beim Bundesfinanzhof nicht eintraf. Der Grund war, dass er Umlaute und Sonderzeichen verwendet hatte, was nicht zulässig ist. Doch das war dem Kläger nicht bekannt. Ebenso wenig wusste er, dass seine Nachricht nicht eingegangen war, denn die BeA-Software hatte die erfolgreiche Zustellung gemeldet.Kannste dir nicht ausdenken, sowas!
Und wisst ihr was? Die Auswirkungen sind jetzt nicht eine fette, monströse, monumentale Strafe für den Hersteller, damit Inkompetenz und das Ausliefern beschissener Scheißsoftware auch die Hersteller mal was kostet. Nein, nein! Der Bundesfinanzhof hat stattdessen geurteilt, dass in so einem Fall dann eine Wiedereinsetzung des Verfahrens zulässig ist.