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Nach Ansicht der Richter hatte er seine zunächst erteilte Einwilligung aber nicht eindeutig genug widerrufen. Die Ärzte hätten keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift zu zweifeln - zumal ja die anfängliche schriftliche Zustimmung vorgelegen habe.Der Vater fand, die Ärzte sollten den Unterhalt zahlen. Die Begründung klingt für mich nicht nach einem Grund, wieso er den zahlen soll, sondern eher wieso die Ärzte ihn nicht zahlen sollten.
Update: Zum Verständnis. Der Unterhaltsanspruch ist nicht von der Mutter gegen den Vater sondern der ist vom Kind gegen die Eltern. Das Kind kann nichts für seine Mutter und ihr Verhalten. Die Frage ist daher nicht, ob der Anspruch erlischt, sondern ob der Vater sich das von den Ärzten wiederholen kann. Oder von der Mutter natürlich, aber wenn die Geld hätte, hätte er wohl nicht die Ärzte in Anspruch zu nehmen versucht. (Danke, Jens)