Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Habt ihr auch den Teil hier gelesen?
Die Straßburger Richter gaben den Klägern Mehmet Altan und Şahin Alpay Recht. Sie schlossen sich damit der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierung der beiden Kläger im Januar als Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit gewertet und ihre Freilassung angeordnet hatte.Nicht? Jahaa, meine Damen und Herren, auch die Türkei hat Gewaltenteilung!