Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Letztlich wurde das Betteln vom Jobcenter als Beruf oder Selbstständigkeit betrachtet und so behandelt. Die Spenden stellen hier für das Jobcenter ein Einkommen in „einer Größenordnung dar, die leistungsrechtlich nicht unberücksichtigt bleiben darf“.Nein, nein, der war nicht arbeitslos, der war selbständig beschäftigt mit nicht unerheblichem Einkommen. Der hat vor dem Arbeitsamt gebettelt. Dem kürzt das Arbeitsamt deshalb sein Hartz IV.
Update: Das Spannungsfeld existiert schon länger. (Danke, Patrick)