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bezgl. „Die Drohung mit Zwangshaft für Beamte und Politiker hat im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage“ (/?ts=a57adffa ):
Da war die Menschheit aber schon mal weiter:
Aus den lesenswerten und historisch korrekten Krimis um Richter Di, dem Sherlock Holmes des alten China (ca. 7. Jahrhundert), weiß man, dass dortige Richter und Amtspersonen bei falschen Anklagen, die gleiche Strafe (auch Todesstrafe) erleiden mussten, die ursprünglich dem (aus welchen Gründen auch immer fälschlicherweise beklagten) Bürger zugedacht war.In dieser Quelle „Rechtsdenken: Schnittpunkte West und Ost“ von Herbert Götzl (S. 189 oben erster Satz) wird sogar gesagt, dass dieser Sachverhalt bis heute gilt (Veröffentlichung des Buches wohl vor ca. 20 Jahren)
PS: Besonders lesenswert finde ich
Nagelprobe in Pei-tscho (Perfekter Mord)
Wunder in Pu-yang? (Korrupte Mönche)
Der See von Han-yuan (Organisiertes Verbrechen)