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Er hatte getweetet "Geh endlich sterben, menschenverachtender Zyniker". Zu Seehofer.
Und in dem Blogbeitrag argumentiert er, das sei ja wohl ganz klar äußerungsrechtlich zulässig.
Ich bin kein Jurist, aber ich bin bisschen erstaunt. Wenn das klar zulässig ist, wieso reden wir dann überhaupt über Hate Speech im Internet?
Nun kann man sich streiten, ob es eine angemessene Reaktion ist, den Account zuzumachen, oder für 12h zu sperren. Aber findet wirklich jemand, dass Twitter gegen so einen Tweet nicht vorgehen sollte?
Ich argumentiere ja immer, man soll sich bei allen Äußerungen die Lage aus beiden Blickwinkeln vorstellen. Einmal: Ich sage das zu jemand anderem, der es natürlich VOLL VERDIENT HAT!!1!. Und einmal: Ein fieses Monster von einem Deplorable sagt das zu mir. Und ich kann euch sagen: Wenn jemand das zu mir sagen würde, fände ich das klar jenseits der roten Linie. Ich bin auch ein bisschen irritiert, dass der Stadler überhaupt keine Reue zeigt. Ob das jetzt rechtlich zu beanstanden ist oder nicht ist ja nur die eine Seite der Medaille. Er könnte ja trotzdem sagen: Die Entgleisung tut mir rückblickend leid, denn wenn man mit solchen Parolen gegen jemanden holzt, sieht für einen neutralen Betrachter der andere geistig gesund und der Parolenschwinger wie ein Verrückter aus, und per Assoziation beschmutzt man mit solchen Sprüchen alle Kritik an Seehofer als "kommt von Leuten, denen nie jemand Benimm beigebracht hat".
Unter uns: Ich kann mir auch niemanden vorstellen, der sich von so einem Ausbruch umstimmen lässt. Der vorher Seehofer toll fand, aber dann diese Scheißhausparole liest, und das zum Anlass nimmt, seine Position zu Seehofer zu überdenken. Ihr?