Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Mein Mandant ist Afghane und es ist unstrittig, dass ihm in Afghanistan Blutrache nach paschtunischem "Gewohnheitsrecht" droht. Die Ablehnung wird nun u.a. damit begründet, dass nach diesem "Gewohnheitsrecht" nicht zwingend die Tötung des Mandanten erfolgen muss — es genügte auch die Übergabe zweier heiratsfähiger Mädchen aus der Familie des Mandanten an die Familie, die auf Rache sinnt.
Update: Hmm, BAMF ist der name der deutschen Behörde. Quelle war dieser Tweet. Weiß nicht, wie der Einsender auf Österreich kam. T-Online hat noch ein paar Details über den Fall. (Danke, David)