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Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu.Danke, DE-CIX. Danke, dass ihr den Staat gezwungen habt, seine hässliche Fratze so öffentlich zu zeigen. Uns erzählen sie was von Austerity, aber für das Abhören ist immer genug Geld da. Und was das für eine Priorität gewesen sein muss, dass das so schnell ging!
Ja wie das so ist in einer aufgeklärten Demokratie. Wir nennen es Menschenrechte, aber es gilt nur für uns selbst. Die anderen können nicht nur alle mal im Mittelmeer ersaufen, wie hören dabei noch ihre Telefone ab. Tolles Land, in dem wir da wohnen.
Update: Pressemitteilung des BVerwG. Ich bin dem Gericht nicht böse. Deren Aufgabe ist es, die Umsetzung der Gesetze zu prüfen. Das Problem hier ist aus meiner Warte nicht die Umsetzung sondern die Gesetze.