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Nun haben wir ja an der Stelle das Problem, dass das Bundesverfassungsgericht da 2012 ziemlich enge Schranken gezogen hat:
Die engen Grenzen setze dabei der Tatbestand des besonders schweren Unglücksfalls. Dieser erfasse nur "ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes".Das klingt ja ziemlich klar nach sowas wie "die Sintflut" oder "Meteoreinschlag der Größe alle-Dinos-tot". Allerdings finden jetzt die "Union", dass auch Terroranschläge unter diesen Begriff fallen würden. Da stellt sich natürlich die Frage, wie das konkret gemeint ist. Nur nach einem Terroranschlag oder auch schon vorher zur Abwehr? Und wie schlimm muss der Terroranschlag sein? Reicht ein völlig unglaubwürdiger, von den Diensten herbeigeführter, mangels Sprengzündern und Chemiekenntnissen nicht durchführbarer Hirngespinst-Plot ala "die Sauerländer"?
Tilo Jung hat mal nachgefragt.
Ergebnis in seinen Worten:
Tommy und Uschi wollen das nicht näher erläutern, geben aber Beispielkatastrophen: Paris, Brüssel, MumbaiGut, dass wir das mal geklärt haben! Was glauben die eigentlich, was eine Pressekonferenz ist? Etwas, wo man nicht konkret werden muss? Kinderspielplatz?