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Die "Uniformen" sahen nicht mal annähernd wie tatsächliche Polizeiuniformen aus, von Verwechslungsgefahr kann keine Rede sein. Dennoch ist das anscheinend das Einzige, was man denen juristisch vorwerfen konnte. Und von dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Uniformverbots wurden sie jetzt freigesprochen.