Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es: "Außerdem dürfen die auf dieser Grundlage (Vorratsdatenspeicherung) gespeicherten Daten nicht für die Verfolgung von Delikten wie Beleidigung verwertet werden". Das ist so nicht richtig. Im Rahmen der Bestandsdatenauskunft dürfen Strafverfolger bei den Providern erfragen, welchem Anschluss eine IP-Adresse zugeordnet war, eine Einschränkung in Bezug auf bestimmte Delikte gibt es dabei nicht, und auch ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig. Wir haben den Satz deshalb entfernt.Oh, ach? Das war mir so auch noch nicht klar. Danke, Heiko Maas!