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Langsam weiterfahren, dachte sich ein Kärntner. Und kassierte dafür eine Strafbefehl über 50€. Sehr geil auch die Begründung:
Laut Polizei muss man sich als Autofahrer jedenfalls der Grenzkontrolle stellen – und im Notfall die Beamten suchen. Bei Grenzübergängen mit unregelmäßigen Kontrollen liege es in der Pflicht des Autofahrers, sich zu vergewissern, ob eine Grenzkontrolle stattfindet oder nicht. „Wenn man nicht weiß, ob ein Beamter da ist, muss man sein Fahrzeug anhalten und schauen, ob ein Grenzbeamter da ist“, sagt Polizeisprecher Rainer Dionisio.Na gut, dass wir das mal geklärt haben!