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Vermutlich erstmals seit der Verschärfung des Sexualstrafrechts ist in Deutschland ein Grapscher verurteilt worden - er muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht (AG) Bautzen verurteilte einen 27 Jahre alten Libyer am Mittwoch zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Az. 40 Ds 530 Js 866/17).Na was meint ihr? Ist das eine angemessene Strafe? Wäre das genau so viel und auch ohne Bewährung, wenn das ein Brandenburger wäre und kein Libyer?
Update: Und was, wenn es eine Brandenburgerin wäre, die einem Mann an den Po grapscht? (Danke, Jens)