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Bislang ist dies nur bei einer Reihe von Straftaten wie bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch möglich. …Tja wie das so ist. Wo ein Trog ist, da kommen die Schweine.
Update: Öh, der Link wirft jetzt plötzlich 404. Ich habe den nicht falsch gepasted, auch der Link aus meiner Browser-History wirft jetzt 404. WTF? Meldung zurückgezogen oder was? Sorry. SWR dazu, Rheinische Post dazu.
Update: Ein Einsender kommentiert:
zur Verschärfung des Einbruchsparagraphen möchte ich noch anmerken, dass die Strafe nun genauso hoch ist wie bei Raub, d.h. es macht für den Profitäter keinen Unterschied mehr ob er einen angetroffenen Wohnungsinhaber niederschlägt oder sofort flieht - für den Wohnungsinhaber allerdings schon.
Update: Netzpolitik.org dazu:
Knickt Maas jedoch vor de Maizière ein, wird die Funkzellenabfrage endgültig zum Alltag. Wenn bei jedem Wohnungseinbruch 30.000 Handys in der Umgebung abgefragt werden, eine übliche Hausnummer, dann landen Aufenthaltsort und Handydaten aller Einwohner regelmäßig bei der Polizei – statistisch gesehen jede Woche.
Update: Ein anderer Einsender kommentiert:
es bleibt natürlich ein riesiger Unterschied, ob jemand bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl auch noch Gewalt anwendet oder nicht! Wer "nur" einen Wohnungseinbruchsdiebstahl begeht, hat zB keine Verurteilung wegen einer Körperverletzung zu befürchten, im Übrigen hat das Gericht immer die Geamtumstände der Tat zu würdigen.
Den identischen Strafrahmen könnte man meines Erachtens nach wenn überhaupt dahingehend interpretieren, dass man sagt ein Wohnungseinbruchsdiebstahl kann genau so schlimm sein wie ein Raub. Ein Raub ist es übrigens auch, wenn ich dir den Euro aus der Hand nehme, indem ich deine Finger auseinanderbiege um an den Euro dranzukommen. Oder dir deine Handtasche weg reiße, während du versuchst, sie festzuhalten.
(Danke, Ingemarie)