Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Richter Piendl erläuterte in der Urteilsbegründung, dass die Parole „Heil Hitler“ möglicherweise zwar „nicht gerufen“, aber zweifellos „laut gesprochen“ wurde, allerdings die für eine entsprechende Verurteilung nötige Öffentlichkeit nicht gegeben war. Außer den beiden habe sich nämlich niemand am Bahnhof befunden.Oh ach soooo! Das leuchtet ein. Nazi sein ist nur schlimm, wenn man Publikum hat. Das überlebt. Und danach vor Gericht aussagt.