Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Lacht nicht! Steht da so!
Die Ausreise-Aufforderung richtet sich allein gegen Edona, weil sie im Gegensatz zum Rest ihrer Familie keine Verfolgung in Albanien nachweisen kann: „Eine konkret drohende individuelle und begründete Furcht vor Verfolgung wurde für die Antragstellerin nicht geltend gemacht. Eine erlittene Vorverfolgung kann angesichts der Tatsache, dass die Antragstellerin im Bundesgebiet geboren wurde und sich zu keiner Zeit in Albanien aufgehalten hat, nicht vorliegen“, wie das Bundesamt unter Aktenzeichen 5767139-121 schreibt.Höchste Zeit, dass wir sie nach Albanien schicken. Wenn sie dann dort verfolgt wird, kann sie ja zurück flüchten!
Update: Spon über den Fall. Kinder werden nicht einzeln abgeschoben. (Danke, Christian)