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Aber während das - nahezu zeitgleich beantragte - Verbot der neonazistischen Sozialistischen Reichspartei Deutschlands (SRP) ein knappes Jahr später beschlossene Sache ist, zieht sich das KPD-Verfahren. Verhandelt wird erst, nachdem Gerichtspräsident Josef Wintrich im November 1954 noch einmal bei Adenauer nachgefragt hat, ob die Bundesregierung wirklich an dem Antrag festhält. Als es im Juli 1955 immer noch kein Urteil gibt, bringt die Regierung ein Gesetz auf den Weg, das die Zuständigkeit für Parteiverbotsverfahren ab September 1956 vom ersten auf den zweiten Senat überträgt.Ja, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das ist das Land, in dem wir leben. Wer bei so einem Verhalten an Erdogan oder Putin denkt, irrt.
Und bis heute hat keine Regierung Anstrengungen unternommen, dieses Unrecht wieder gut zu machen.