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FRAGE: Herr Seibert, Sie haben gerade gesagt, dass Sie es der US-Regierung überlassen, was die Konsequenzen sind. Die Anti-Folter-Konvention, die Deutschland und Amerika unterschrieben haben, besagt, dass die Staaten verpflichtet sind, diese Menschen, die Folter begangen haben, anzuklagen und zur Verantwortung zu ziehen. Das widerspricht der Aussage von Ihnen, dass Sie das der US-Regierung überlassen wollen. Deutschland ist dazu verpflichtet, diese Menschen selbst anzuklagen, wenn die US-Regierung sie nicht anklagt. Wird die Bundesregierung dies tun?*Popcornhol*
Die Antwort lässt tief blicken:
STS SEIBERT: Ob es eine strafrechtliche Relevanz gibt, die hier für die deutschen Strafverfolgungsbehörden wichtig ist und wo deutsche Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen einleiten, müssen dann eben die deutschen Behörden selber entscheiden.Das ist ein Widerspruch zur Aussage des Uno-Menschenrechtsberichterstatters. Der sagte explizit, das unterliege nicht der Willkür irgendwelcher Regierungen oder gar Behörden, ob Anklage gegen Folterknechte erhoben wird, sondern dazu sind die USA — und wir!! — verpflichtet. Mit dieser Antwort bricht die Bundesregierung also internationales Recht.Es ist nicht Sache der Bundesregierung, darüber zu befinden das können aber besser die Sprecher sagen, vor allem die Sprecherin des Bundesjustizministeriums, ob deutsche Strafverfolgungsbehörden einen Grund sehen, aktiv zu werden.
Ich muss aber sagen, für dieses peinliche Rumgeeier, was die da in der Bundespressekonferenz bei ihren Antwort-Vermeidungs-Versuchen abziehen, müsste mal langsam Vergnügungssteuer fällig werden. Au weia. Was für eine Farce. Wieso machen die das eigentlich überhaupt, wenn sie auf keine der Fragen zu antworten gewillt sind?
Die Frage kam übrigens mal wieder von Tilo Jung. Hier ist das Transkript. Der hat sie auch ins Gesicht gefragt, ob sie nicht mal die Zusammenarbeit mit Folter-Geheimdiensten einstellen wollen. Antwort: Nein. Die anderen "Journalisten" scheinen am Steuer eingeschlafen zu sein.