Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wenn Dich Dein Arbeitgeber berechtig oder unberechtigt oder auf Grund von Zuträgern kündigt, sperrt Dir das Jobcenter für 3 Monate das Geld, mit der Begründung, es sei Selbstverschulden. Steht so im SGB-II.Und ein illustrierendes Beispiel schickt der Einsender auch gleich mit.
Update: Ein anderer Einsender dazu:
Das Problem ist der Aufhebungsvertrag - du darfst dich auf keinen Fall gütlich mit deinem Arbeitgeber einigen (Aufhebungsvertrag), sonst hast du zuwenig um deinen Arbeitsplatz gekämpft ("bist freiwillig gegangen" / "Arbeitsaufgabe"); daher Arbeitslosengeld 1 Sperre für 3 Monate.
(Danke, Frank)