[l] Oh, auch in Österreich gibt es die Facebook-Löschdebatte, und da scheint es tatsächlich ein juristisches Konstrukt zu geben, mit dem man Facebook belangen kann. Das beruht natürlich auf der Annahme, dass die Einschätzung korrekt ist, dass es sich bei einem rassistischen Posting um Verhetzung handelt. Aber wenn das so ist, und man Facebook darauf hinweist, und sie das nicht löschen, dann macht sich Facebook (so behauptet jedenfalls dieser Beschwerdeführer) der Beitragtäterschaft schuldig. Ich vermute mal, das ist das österreichische Äquivalent zu unserer Störerhaftung. Man darf gespannt sein, wie das ausgeht.
Update: Ein Kommentator sagt, das Äquivalent wäre eher Beihilfe als Störerhaftung. (Danke, Simon)