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"Wir sind der abgestimmten Meinung, dass eine konkrete Eingriffsbefugnis rechtlich nicht erforderlich ist", führte Heiß dazu aus. Die "Generalklausel" im BND-Gesetz reiche für solch weit gefasste Maßnahmen aus.Und deshalb ist auch keine Reform des BND-Gesetzes nötig! Denn die haben ja nie das Gesetz gebrochen! Wie auch, wenn wir das Gesetz im Nachhinein immer schön interpretatorisch zurechtbiegen.