Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Daraufhin kündigte Google an, Suchergebnisse für die Webseiten der von VG Media im Rahmen des Rechtsstreits vertretenen Verlage nur noch verkürzt anzuzeigen, wenn die Verlage nicht die Einwilligung in die unentgeltliche Nutzung erklärten. Google rechtfertigte diese Vorgehensweise mit dem Risiko, aus einer etwaigen Verletzung des Leistungsschutzrechts in Anspruch genommen zu werden.Krawumm, Totalschaden. Tja, also ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber für mich klingt das nach einer weiteren Beförderung für den Keese bei Springer! Der hat seine Arbeit ja auch prima gemacht. Er hat die anderen Verlage in falsche Hoffnung eingelullt, dass das sich online schon regelt, während Springer ordentlich Alternativkonzepte ausgelotet hat. Springer hat seine Vormachtstellung ausgebaut, und die ganzen Verlage stehen vor dem Ruin.Das Bundeskartellamt sieht in diesem Vorbringen eine sachliche Rechtfertigung für das Verhalten von Google gegenüber den Verlegern. Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen kann kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen. Das Bundeskartellamt hat deshalb kein förmliches Verfahren gegen Google wegen einer möglichen Diskriminierung der VG Media eingeleitet.
Oder sehe ich das falsch und es war alles ganz anders? (Danke, Florian)