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Für mich regelt das bestehende Gesetz schon alles, weil Gewalt oder das Androhen von Gewalt drin stehen.
Wenn ein Mann seinen Schniedel bei einer Frau wo hin steckt, wo die den nicht haben will, ist das nach meinem Verständnis Gewalt. Daher stellt sich für mich die Frage nicht, ob man den Paragraphen verschärfen muss. Der greift jetzt schon immer.
Übrigens gilt das bei mir nicht nur für Schniedel. Ich betrachte es auch als Gewaltanwendung, wenn mir jemand ungebeten in die Hosentasche greift. Keine große Gewaltanwendung, aber Gewalt.
Genau wie ein Diebstahl von drei Cent auch ein Diebstahl ist. Ein kleiner Betrag, aber ein Diebstahl.
Aus meiner Sicht ist das Gesetz so, wie es sein sollte. Vergewaltigung wird bestraft. Wenn jemand nein sagt, und jemand anderes trotzdem sexuelle Handlungen dürchführt, ist das strafbar. So sollte das auch sein, finde ich.
Bei diesem neuen Entwurf kommt jetzt der perfekte Sturm zusammen. Nicht nur hilft der nicht (oder bzw. fehlt dafür der glaubwürdige Nachweis), er hat auch Schadenspotenzial (das ich mir möglicherweise nur einbilde).