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Einer der größten Fälle von Kokainschmuggel ist von der Berliner Polizei selbst initiiert worden. Das geht zu weit, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Richter sprechen von einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“.
Update: Umformuliert, der BGH hat sich zu einem älteren Ding geäußert, nicht zu dem jetzt gerade.