[l]Das US-Geheimgericht FISC hat entschieden, dass Verbindungsdaten nicht zur Privatsphäre gehören. Die Amerikaner haben da ein Konstrukt namens "reasonable expectation of privacy", vergleichbar damit, wie bei uns überraschende Klauseln in EULAs ungültig sind. Letztlich entscheidet ein Gericht darüber, ob sie finden, dass die Bürger da draußen ihrer Meinung nach zu Recht davon ausgehen können, dass niemand ihre Verbindungsdaten datawarehoused. Und wenn die Richter finden, dass die Leute das nicht glauben sollten, dann ist auch kein richterlicher Beschluss nötig, um diese Daten zu NSAisieren.