Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Für das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung ist doch ans ich das Kartellamt zuständig.
Was sagt denn das Kartellamt zum Leistungsschutzrecht?
Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde deutscher Verlage gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht scharf zurückgewiesen. „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen“, heißt es in einem Brief des Kartellamts, der FAZ.NET vorliegt. „Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar.“Au weia, das ist ja mal eine Ohrfeige.