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Update: Krass, Das Amtsgericht Köln hat in einem Filesharing-Abmahnfall die Forderungen der Kläger (es ging um ein Album mit 13 Titeln) deutlich zusammengestrichen. Von 2500 Euro Lizenzschaden pls 1379,80 Euro Abmahnkosten ließ das Gericht noch 130 Euro Schadensersatz und 130,50 Euro Abmahnkosten übrig. Das Gericht sagt:
Vor dem beschriebenen technischen Hintergrund würde sich das Lizenzentgelt grundsätzlich an dem Entgelt für eine legale Nutzung der entsprechenden Dateien orientieren. Beträge in der Größenordnung mehrerer 100,00 € pro Musiktitel erscheinen als völlig übersetzt.
Und, noch krasser, nachdem sie das Funktionsprinzip von Bittorrent erklärt haben:
Filesharing stellt sich deshalb als anonymer Austausch von Dateien dar, bei der die einzelne Teilnahme keine nennenswerten Folgen zeitigt
Sie argumentieren, dass gerade weil die Titel populäre Songs waren, der Anteil eines einzelnen Filesharers an der Verbreitung gering ist, weil so viele andere die selben Dateien auch sharen. Die Musikindustrie argumentiert seit Jahren umgekehrt, dass für populäre Songs ein höherer Schaden anzusetzen sei.